Hausordnung für die Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ Liebstadt

  1. Die Hausordnung ist für alle Kinder, Personensorgeberechtigte/abholberechtigte Personen verbindlich. Als Personensorgeberechtigte ist es Ihre Pflicht, alle weiteren abholberechtigten Personen über diese Regeln und Sicherheitsvorkehrungen zu informieren.
  2. Für die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ist ein rechtskräftiger Betreuungsvertrag Voraussetzung.
  3. Die Öffnungszeiten der Kita sind von Montag bis Freitag von 6.00 bis 16.30 Uhr. 
  4. Die Frühstückszeit ist von 7.30 bis 8.00 Uhr. Bitte bringen Sie Ihr Kind vor bzw. nach dieser Uhrzeit.
  5. Bis 8.30 Uhr sind die Kinder in die Einrichtung zu bringen bzw. eher nach vorhergehender Information (z.B. Sport, Ausflüge etc.) oder bis 8.00 Uhr abzumelden. 
  6. Wer zum Mittag anwesend ist, nimmt an der gemeinsamen Mittagsverpflegung des externen Anbieters teil. Bei Allergie und Unverträglichkeit wird ein extra Essen durch diesen Essenanbieter, bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, geliefert.
  7. Der Weg zur Kita sowie der Nachhauseweg liegen im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Andere Personen dürfen die Kinder nur mit einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten abholen.
  8. Beim Bringen und Abholung des Kindes ist die Einrichtung zeitnah zu verlassen. Kinderwagen sind im Vorraum abzustellen.
  9. Das Betreten der Gruppen- und Sanitärräume beim Bringen und Abholen der Kinder ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  10. Es ist aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen für Besucher nicht gestattet, Tiere auf das Gelände und in das Gebäude der Kindertageseinrichtung mitzubringen.
  11. Das Gartentor sowie die Haustürsicherung sind nur von Erwachsenen oder Schulkindern zu betätigen und stets geschlossen zu halten.
  12. Kinder sind innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit/Öffnungszeit abzuholen, ansonsten wird ein Mehrbetreuungsaufwand in Rechnung gestellt.
  13. Wenn ein Kind aus nicht vorhersehbaren Gründen innerhalb der Öffnungszeit nicht abgeholt wurde,wartet die pädagogische Fachkraft mit dem Kind in der Einrichtung. Während der Wartezeit bemüht sich die pädagogische Fachkraft um eine telefonische Verbindung mit den EItern/Personensorgeberechtigten oder die zur Abholung berechtigten Personen. Gelingt eine Kontaktaufnahme mit diesen Personen nicht, wird nach einer angemessenen Zeit die Polizei benachrichtigt.
  14. Während der Zeit des Aufenthaltes in der Einrichtung haben die pädagogischen Fachkräfte die Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Diese beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die pädagogische Fachkraft und endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person. Bei Festen und Feiern liegt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei den jeweiligen volljährigen Begleitpersonen der Kinder.
  15. Verunfallt/erkrankt Ihr Kind während des Aufenthaltes in unserer Kindertageseinrichtung, leiten wir die erforderlichen Sofortmaßnahmen ein und informieren die Personensorgeberechtigten, um das Kind schnellstmöglich abzuholen und einem Arzt vorzustellen.
  16. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Telefonnummern in der Einrichtung (Arbeitsstelle, Privatnummer, Adresse) immer aktuell vorliegen, damit wir Sie im Not- oder Krankheitsfall Ihres Kindes erreichen. Die Angabe einer weiteren Vertrauensperson ist zu empfehlen, falls wir Sie nicht erreichen können.
  17. Gesundheitliche Auffälligkeiten des Kindes sind bei Übergabe unbedingt dem/der Erzieher/-in mitzuteilen. 
  18. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder Krankheitssymptome zeigen, dürfen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Jede übertragbare Krankheit des Kindes und auch anderer Familienmitglieder, die unter das Infektionsschutzgesetz fällt, muss der Einrichtung sofort gemeldet werden. Beachten Sie die aktuellen Aushänge zu den Infektionskrankheiten.
  19. Bei ansteckenden Krankheiten darf das Kind erst wieder die Einrichtung besuchen, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung/eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt vorliegt oder das Kind symptomfrei ist.
  20. Bei Durchfall/Erbrechen/Fieber muss das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
  21. Bei Fotos von Kindern in Kindertageseinrichtungen handelt es sich um personenbezogene Daten. Sie unterliegen einem besonderen Schutz. Es ist auf Foto- und Videoaufnahmen im Kitaalltag zu verzichten.
  22. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung von Eigentum wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen, das Eigentum des Kindes mit dem Namen zu kennzeichnen. Fundsachen werden an dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt und nach max. 14 Tagen entsorgt.
  23. In der Einrichtung werden keine Medikamente an die Kinder verabreicht. Bei der Anwendung von Notfallmedikamenten wird im Einzelfall entschieden und dies mit den Eltern und dem Arzt vereinbart. 
  24. Schmuck jeglicher Art ist beim Sportangebot untersagt. 
  25. Im Interesse der Sicherheit der Kinder ist es dringend erforderlich dass auf die Benutzung von Schmuck, Kleidung mit Schnüren, Kordeln und Stoppern bei Kindern aufgrund der Eigen- und Fremdverletzung verzichtet wird. Die Kindertageseinrichtung übernimmt keine Haftung.
  26. Eines unserer pädagogischen Ziele ist die Entwicklung der Selbstständigkeit der Kinder. Dazu benötigen sie bequeme, leicht zu handhabende Kleidung, rutschfeste und festsitzende Schuhe, die Ihr Kind allein an- und ausziehen kann. Denken Sie daran, dass Ihr Kind wächst.
  27. Ein Aufenthalt im Freien gehört zu unserem Tagesablauf. Achten Sie auf witterungsgerechte Kleidung, welche auch schmutzig werden darf. 
  28. Die tägliche pädagogische Arbeit wird gruppenweise dokumentiert und in der Einrichtung ausgehangen.
  29. Jedes Kind hat Anspruch auf Erholung vom Kita Alltag. Daher stehen jedem Kind im Jahr mindstestens 2 Wochen zusammhängend Urlaub zu, dazu zählen keine Schließzeiten der Kita. 
  30. Tür- und Angelgespräche sind möglich. Möchten Sie ein ausführliches Gespräch führen, bitten wir Sie um eine vorherige Terminabsprache.
  31. Hinweise und Anregungen zu unserer Arbeit können Sie jederzeit in mündlicher oder schriftlicher Form äußern. Ergeben sich Rückmeldungen aus Vorkommnissen der Einrichtung, sind diese umgehend mit dem pädagogischen Personal zu klären.
  32. Die Einrichtung kann vorübergehend, teilweise oder ganz, aus folgenden Gründen geschlossen werden: in Folge eintretender Katastrophen, auf Anordnung von Ämtern und Behörden, auf Grund von Baumaßnahmen, bei Betriebsferien, Schließzeiten und pädagogischen Fortbildungstagen, bei akutem Personalmangel (wenn Fürsorge und Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann) bei Witterungsunbilden (Gewitter, Sturm, Glatteis u. ä.), Bombendrohung oder Feueralarm in der Einrichtung. 
  33. Personen, die Ordnung und Ruhe in der Einrichtung stören, haben nach Aufforderung das Objekt zu verlassen. Im Fall des Verstoßes gegen die Regelung der Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Für Schäden, die durch Verstoß gegen die Hausordnung entstehen, können die Verursacher ersatzpflichtig gemacht werden.
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© Sebastian Schweizer

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